Bisher "bedeutungslose" Zwischenprüfung wird aufgewertet.

Informationsveranstaltung des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg zur Neuordnung der Gesellenprüfung.

(hr) Informationen über den Stand des Neuordnungsverfahren "Ausbildungsverordnung Anlagenmechaniker SHK-Technik" , ein Rückblick auf die Zwischen- und die Gesellenprüfung 2014, ein Ausblick auf die Prüfungen 2015 sowie die Ergebnisse einer vom Fachverband durchgeführten Umfrage waren die wesentlichen einer vom Fachverband organisierten Veranstaltung für Mitglieder der Gesellenprüf-Ausschüsse, an der Stefan Huck und Martin Gramling am 22. November 2014 in Wernau am Neckar teilgenommen haben.

Die entscheidende Neuerung für unsere Prüflinge gleich vorweg: voraussichtlich zum 1. August 2015 wird die Neuordnung der Gesellenprüfung in Kraft treten. Die größte Auswirkung hat dies auf die Bewertung der bisher "bedeutungslosen" Zwischenprüfung, sie wird zum Teil eins der Gesellenprüfung. Die Endnote der Gesellenprüfung wird künftig aus den Noten der Gesellenprüfung Teil 1 & 2 gebildet.

Für uns bedeutet das, die Zwischenprüfung 2015 wird noch nach der alten und ab 2016 nach der neuen Bewertung durchgeführt, stellte Stefan Huck im Gespräch mit den Lehrkräften am Rande des Innungsfrühstücks an der Gewerbeschule in Bühl fest.

Unverändert wird die Lehrzeit von 3,5 Jahren, die Zuordnung zum Berufsfeld Metall und die Berufsbezeichnung bleiben. Die gute Nachricht ist, Fertigkeiten, die im Teil 1 geprüft und bewertet wurden, werden im Teil 2 nicht mehr geprüft.

Keine Probleme sieht Fachlehrer Erwin Kühn mit der weiteren Vorgabe, dass das Montageumfeld künftig eine Holzplatte statt des bisherigen Rohrgestells sein soll. Da schrauben wir eine Spanplatte auf unser Gestell, dann hat sich’s, war seine pragmatische Lösung des Problems.

Die Ergebnisse der vom Fachverband initiierten Umfrage unter den Prüfungskommissionen bestätigt im Wesentlichen unsere Arbeit, stellte Huck fest. Themen der Umfrage waren: werden Vorbereitungskurse angeboten, wie werden Fehlzeiten bei der Zulassung zur Gesellenprüfung bewertet, sollen neben dem Berichtsheft weitere Fachberichte verlangt werden, wie werden nicht fertige Prüfungsstücke bewertet, wie wird die Nutzung eines Smartphone in der schriftlichen Prüfung unterbunden und wird ein Foto des Prüfungsstücks angefertigt?

In der Diskussion zeigte sich, dass die Prüfungsgebühren der einzelnen Handwerkskammern zwischen 180 und 350 Euro betragen.

Mit Blick auf die angekündigte Neuordnung der Gesellenprüfung bietet der Fachverband am 21. November 2015 eine weitere Informationsveranstaltung für Mitglieder der Prüfungsausschüsse an.