Fachgruppentagung am 13. September in Hügelsheim

Stein- und Korrosionsbildung in Heizungsanlagen vermeiden, war Thema bei der von Lars Huber organisierten Fachgruppentagung am 13. September in Hügelsheim.

Dipl.-Ing Jörg Knapp vom Fachverband SHK Baden-Württemberg spannte in seinem kurzweiligen Referat den Bogen von den "Altanlagen" mit schweren Kesseln, großen Strömungskanälen und schwarzem, faulig riechendem Wasser bis zu den modernen dünnwandigen Anlagen und Wärmetauscher und nur ein bis Millimeter großen Durchlässen in den Ventilen, die dadurch auch anfälliger für Verunreinigungen sind. Aus seiner Praxis konnte er auch über neue Erkenntnisse zu Schadensursachen und Vermeidungsmöglichkeiten berichten. 

  

Weiterhin führte er aus, dass Grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden müssen. Diese sind die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 (Steinbildung) und Blatt 2 (Korrosion) sowie die gemeinsame Fachinformation "Steinbildung" des BDH/ZVSHK. Hinzu kommen noch die Vorgaben der jeweiligen Gerätehersteller.

Ob und gegebenenfalls wie das Heizungsfüll- und Ergänzungswasser aufbereitet werden muss, hängt vom spezifischen Anlagenvolumen, dem Härtegrad und den Vorgaben des Herstellers ab. Berechnungen für eine Solaranlage, eine Holzkesselanlage sowie eine Mehrkesselanlage  stellte er vor und ging auf eine Bestandsanlage näher ein. Aus seiner Sicht sei der sicherste Weg, eine Wasseranalyse dem Hersteller mit der Frage zu übersenden, ob und gegebenenfalls mit welchem Verfahren (enthärten, entsalzen, Zusatzstoff) das Heizungswasser aufbereitet werden muss.

 

Mit einem Beispiel erinnerte er daran, dass "Schlauchbefüllungen" nicht mehr zulässig sind, auch wenn die festen Füllkombinationen Mehrkosten für den Eigentümer bedeuten. Er ist sich schon bewusst, dass die Handwerker oft auf wenig Verständnis für die immer höheren Auflagen und die damit verbundenen höheren Kosten stoßen. Am Beispiel eines überfluteten Heizungskellers zeigte er auf, warum bei einer Altanlage, die mit einem Schlauch gefüllt wird, die Monteure darauf achten sollten, dass dieser nach der Befüllung wieder entfernt werden muss.


Abschließend empfahl er den Teilnehmern, die Erstellung eines Anlagenbuches, eine dauerhafte Kennzeichnung der Anlage "Anlage ist mit aufbereitetem Wasser gefüllt. Nachbefüllen nur nach Rücksprache mit dem Heizungsbauer." , den Einbau eines Schmutzfängers in den Vorlauf, eines Wasserzählers bei Anlagen über 50 kW und den Einbau von Absperrventilen zum abschnittsweisen absperren der Heizungsanlage.


Auf den mit Praxisbeispielen gespickten Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion zur Auslegung der einschlägigen Vorschriften an. Im Rückblich auf die letzte Tagung zur Wasserhygiene berichteten Teilnehmer, dass die staatlichen Ämter offenbar durch die Hinweis- und Überwachungspflicht überfordert sind und den Hausverwaltungen empfehlen würden, die Richtlinie vorerst nicht umzusetzen, da sie überarbeitet werden würde. Knapp konnte bestätigen, dass über die Richtlinie auf Bundesebene verhandelt wird. Unabhängig davon ist die momentane Fassung der Richtlinie gültig und muss beachtet werden. Letztendlich ist der Anlagenbetreiber verantwortlich, wenn es beispielsweise zu einem Problem mit Legionellen kommt.

Lars Huber dankte dem Referenten und überreichte ihm ein Präsent aus der Region.