Mineralölabsatz ist wichtiger als der Schutz des Grundwassers
Bundesvorstand der ÜWG-SHK kritisiert die geplante Novellierung der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)"

Abbildung 1 v.l. Vorstandsmitglied Hans-Albert Fritsch (Rastatt), Vorsitzender Siegbert Simon (Gersfeld), Geschäftsführer Dipl.-Ing. Matthias Anton (Sankt Augustin), Vorstandsmitglied Fritz Schellhorn (Hamburg)
(hr) Die abschließende Beratung der Stellungnahmen der "Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen im SHK-Handwerk" (ÜWG-SHK) zur Novellierung der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und deren Erläuterungen" standen im Mittelpunkt der Vorstandssitzung am 11. September 2014 in Baden-Baden.
Seit mehr als zwei Jahre wird das neue Regelwerk in den politischen Gremien diskutiert, berichtete der Vorsitzende Siegbert Simon. Nach dem langwierigen Gesetzgebungsverfahren hat der deutsche Bundesrat am 23. Mai 2014 der geplanten Verordnung unter der Voraussetzung zugestimmt, dass seine Änderungsvorschläge von der Bundesregierung angenommen werden. Die Verordnung wird voraussichtlich zum Jahresende im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Unstrittig sei, dass Tankanlagen altern und undicht werden können. Ein Kriterium sei vor allem die nachlassende Diffussionsdichte bei älteren einwandigen Kunststofftanks und die damit verbundene Geruchsbelästigung über die viele Bewohner, die Öltanks im Keller haben, klagen. Mit neuen und kontinuierlich kontrollierten Tankanlagen kann die Umweltgefährdung reduziert und die Geruchsbelästigung weitgehend vermieden werden, betonte er.
Er mache sich aber keine Hoffnung, dass die aus Sicht der ÜWG-SHK notwendige Prüfung der Tankanlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 1 000 und 10 000 Liter kommen wird. "Mit ihrer Sorge, dass Besitzer solcher Anlagen aus Furcht vor der Prüfung auf andere Brennstoffe umsteigen, hat sich der Mineralölhandel und die -industrie offensichtlich mit ihren Bedenken durchgesetzt, zu Lasten der Umwelt und des SHK-Handwerks!"
Als Vorteil sieht der Vorstand, dass erstmals die Anforderungen bundesweit vereinheitlicht werden. Aus baden-württembergischer Sicht ergeben sich daraus diverse Änderungen für die heimische Wirtschaft, z. B. neue Anzeige- und umfangreichere Dokumentationspflichten. Darüber hinaus steigen die materiellen Anforderungen, z. B. zur Löschwasserrückhaltung, ggf. zur Anlagennachrüstung und zur Anlagenüberprüfung durch Sachverständige, ergänzte der baden-württembergische Vertreter im Vorstand, Hans-Albert Fritsch. Entsprechende Info-Veranstaltungen wird der Landesverband den Unternehmen anbieten.
Der ÜWG-SHK ist ein privatrechtlicher Überwachungsverein mit der gemeinnützigen öffentlich rechtlichen Aufgabe, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung von Leib und Leben durch mangelhaft ausgeführte technische Anlagen zu schützen. Der Verein hat bundesweit rund 5 000 Mitglieder, davon 760 in Baden-Württemberg.